Drohnenflüge über Wohngebiete – Alle wichtigen Regeln und Infos

Drohnen eröffnen fantastische Perspektiven – aber manchmal auch Probleme. Besonders dann, wenn sie über private Wohngebiete fliegen und dabei möglicherweise in Bereiche eindringen, die wir für uns behalten wollen. Doch welche Rechte haben Sie als Grundstückseigentümer? Und was dürfen Drohnenpiloten tun, um nicht in rechtliche Konflikte zu geraten? In diesem Artikel klären wir, was Sie bei Drohnenflügen über Wohngebieten wissen müssen und wie Sie sich sowohl als Piloten als auch als Anwohner korrekt verhalten.

Drohne fliegt über ein Wohngebiet, daneben ein Schild welches es verbietet

Was ist erlaubt?

In Deutschland sind Drohnenflüge streng reguliert, besonders in städtischen und dicht besiedelten Gebieten wie Wohngebieten. Grundsätzlich unterliegen Drohnen den Bestimmungen der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der EU-Drohnenverordnung, die spezifische Regeln für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) festlegt. Die Regeln differenzieren sich dabei je nach Drohnengröße, Einsatzgebiet und dem jeweiligen Zweck des Flugs.

Regeln für das Fliegen über Wohngebieten

Laut der Luftverkehrsordnung (LuftVO) dürfen Drohnen grundsätzlich nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers über Wohngebieten fliegen.

Ausnahmen bestehen nur in bestimmten Fällen:

  • Drohnen unter 250 g dürfen auch über Wohngebieten fliegen, wenn sie nicht mit einer Kamera ausgestattet sind.
  • Professionelle Drohnenflüge sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wenn die Flüge in einer Höhe zwischen 100 und 120 Metern stattfinden und der Flug zwingend erforderlich ist (z. B. für eine Reportage oder Inspektion).

Flugbeschränkungen durch die EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung regelt, dass Drohnen in verschiedenen Kategorien geflogen werden, je nach Gewicht und Verwendungszweck. Für Flüge in Wohngebieten gelten diese allgemeinen Vorgaben:

  • Kategorie OPEN A1 (Drohnen unter 250 g): Diese Drohnen dürfen ohne Einschränkungen über Wohngebieten fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen.
  • Kategorie OPEN A2 (Drohnen bis 4 kg): Diese Drohnen dürfen in einem Abstand von mindestens 30 Metern zu Personen fliegen und auch über Wohngebieten.
  • Kategorie OPEN A3 (Drohnen bis 25 kg): Hier gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten.

Wichtig: Für Drohnen, die mehr als 250 g wiegen, ist ein Drohnenführerschein erforderlich, und die Drohne muss beim Luftfahrtbundesamt registriert werden.

Regeln für Drohnen unter 250 Gramm

Drohnen unter 250 Gramm dürfen in Deutschland grundsätzlich über Wohngebieten fliegen, solange sie keine Menschenansammlungen überfliegen und keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten besitzen. Bei Drohnen mit Kamera ist der Überflug über Wohngrundstücke nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten erlaubt.

Was passiert, wenn eine Drohne unerlaubt über ein Wohngebiet fliegt?

Wenn eine Drohne ohne die nötige Genehmigung über ein Wohngebiet fliegt, können rechtliche Konsequenzen drohen. Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung oder Datenschutzrechte können hohe Strafen nach sich ziehen.

Bußgelder und Strafen für Drohnenpiloten

  • Flüge über Wohngebieten ohne Erlaubnis: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
  • Unerlaubtes Filmen oder Fotografieren: Bei Datenschutzverletzungen können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden.
  • Gefährdung des Luftverkehrs: Hier drohen Strafen gemäß § 315 StGB, die eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren umfassen können.

Wie können Drohnenpiloten sicher und legal fliegen?

Drohnenpiloten sollten sich an folgende sichere und rechtlich einwandfreie Verhaltensweisen halten:

Vor dem Flug:

  • Genehmigungen einholen: Wenn Sie über ein Wohngebiet fliegen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers haben, besonders bei Drohnen mit Kameras.
  • Flughöhen und Abstände einhalten: Halten Sie sich strikt an die maximalen Flughöhen (in der Regel 120 Meter) und an die vorgeschriebenen Abstände zu Wohngebieten und Menschen.

Während des Flugs:

  • Flughöhe und Sicherheit: Fliegen Sie in sicherer Höhe und vermeiden Sie es, zu nahe an belebten Gebieten oder Privathäusern zu fliegen.
  • Sichtflugpflicht: Achten Sie darauf, dass die Drohne immer in Sichtweite bleibt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Versicherung und Registrierung:

  • Alle Drohnen über 250 g müssen haftpflichtversichert und beim Luftfahrtbundesamt registriert werden.
  • Drohnenführerschein: Für Drohnen über 250 g benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis je nach Kategorie der Drohne.

Was tun, wenn eine Drohne unerlaubt über Ihr Grundstück fliegt?

Wenn Sie feststellen, dass eine Drohne ohne Ihre Erlaubnis über Ihr Grundstück fliegt, haben Sie mehrere rechtliche Optionen, um sich zu wehren:

Direkte Kontaktaufnahme:

  • Wenn der Drohnenpilot sichtbar ist, können Sie ihn direkt ansprechen und um sofortige Landung der Drohne bitten.

Dokumentation des Vorfalls:

  • Fotos und Videos der Drohne und ihrer Flugroute können als Beweismittel für rechtliche Schritte dienen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und die Flugzeit.

Rechtliche Schritte:

  • Falls die Drohne weiterhin über Ihr Grundstück fliegt, können Sie eine Abmahnung oder Unterlassungsklage einreichen.
  • Bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen können Sie eine Strafanzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB) einreichen.

Fazit

Das Fliegen mit einer Drohne im Wohngebiet ist nicht grundsätzlich verboten, jedoch unterliegt es strengen Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Drohnenpiloten sollten sich stets über die relevanten Luftverkehrsvorschriften und die EU-Drohnenverordnung informieren und vorab die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen, insbesondere wenn Kameradrohnen zum Einsatz kommen.

Falls Sie als Grundstückseigentümer unerlaubte Drohnenflüge bemerken, können Sie mit rechtlichen Mitteln gegen die Drohne vorgehen, sei es durch direkte Ansprache des Piloten oder durch formelle rechtliche Schritte. Beweissicherung ist hier der erste Schritt, um Ihre Privatsphäre und Ihre Rechte zu wahren.

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